Energieausweis
Beim Neubau muss der Energieausweis zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Für Bestandsobjekte wird nur im Falle eines “Nutzerwechsels” ein Energieausweis benötigt, also etwa bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Dies gilt sowohl für Wohngebäude (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) als auch für Nichtwohngebäude (z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Hotels und Gaststätten).
Aber: Bei Vererbung, Verschenkung oder bei bestehenden miet- oder Pachtverhältnissen besteht keine Verpflichtung.
Häufige Fragen
Benötigen Sie einen Energieausweis für den Verkauf Ihrer Immobilie?
In Deutschland ist es Pflicht für jedes Wohnobjekt, das verkauft werden soll, einen Energieausweis vorzuweisen. Ausgenommen hiervon sind denkmalgeschützte Objekte.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es und welchen benötigen Sie?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen – den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ermittelt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Objektes. Hier wird neben den energetischen Eigenschaften des Gebäudes auch das Nutzungsverhalten der Bewohner in den letzten drei Jahren betrachtet. Er ist nur dann zulässig, wenn die Immobilie mindestens fünf Wohnungen beinhaltet, nach 1997 gebaut wurde oder das Gebäude nachweislich gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1997 erbaut oder modernisiert worden ist. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie. Hier werden ausschließlich die Gebäudeeigenschaften wie beispielsweise die Dämmung oder die Art der Heizungsanlage analysiert. Die Erstellung des Bedarfsausweises ist teurer, weswegen er meist nur dann genutzt wird, wenn der Verbrauchsausweis nicht zulässig ist. Bei Neubauten muss immer ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Welche Informationen enthält ein Energieausweis?
Energieausweise enthalten allgemeine Angaben zum Objekt, zu den verwendeten Heizstoffen sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Eine Farbskala zeigt übersichtlich den Endenergiebedarf beziehungsweise Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche. In manchen Fällen sind außerdem Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufgeführt.
Von wem bekommen Sie einen Energieausweis?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur Personen mit besonderer Aus- oder Weiterbildung oder Berufspraxis einen Energieausweis ausstellen. Dazu gehören beispielsweise Architekten, Ingenieure oder Handwerker. Sämtliche Voraussetzungen finden Sie im § 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im GEG. Im Rahmen eines Verkaufs beantragen wir den Energieausweis sowie weitere wichtige Dokumente gerne für Sie. Bei Neubauten muss immer ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Ist der Energieausweis für die Wertermittlung relevant?
Zeigt Ihr Energieausweis eine gute Energiebilanz, steigert dies die Verkaufschancen und Sie erzielen oftmals einen höheren Verkaufspreis. Energieeffiziente Immobilien sind heute gefragt. Gleichzeitig zeigt er im Rahmen einer professionellen Wertermittlung Potenzial für wertsteigernde, energetische Sanierungen vor dem Verkauf auf. Außerdem ermöglicht der Energieausweis dem Käufer, laufende Kosten der Immobilie zu kalkulieren.
Wie hoch sind die Kosten für einen Energieausweis?
Die Kosten variieren zum einen je nach Art des Ausweises und zum anderen je nach Faktoren wie beispielsweise Objektart und Größe oder Standort. Bei einem Bedarfsausweis können die Kosten von 200 € bis 1000 € reichen. Der Verbrauchsausweis liegt bei 50 € bis 150 €. Gutachter sind zudem berechtigt, Preise selber festzulegen. Es gibt somit keine staatliche Reglementierung.
Sie haben Fragen oder Bedarf?
Sehr gerne bieten wir Ihnen unseren Service zur Erstellung des Energieausweises an. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.