Die gute Nachricht zuerst: In der Praxis sind die meisten Immobilientransaktionen von der Spekulationsfrist ausgenommen – nämlich alle, bei denen die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung, in der Sie selbst gewohnt haben, verkaufen können, ohne Steuern auf den Gewinn zu zahlen.
Anders verhält es sich bei Immobilien, die als Kapitalanlage dienten und vermietet wurden. In solchen Fällen gilt eine Haltefrist von zehn Jahren. Das wiederum bedeutet: Wenn Sie zum Beispiel Ihr vermietetes Mehrfamilienhaus innerhalb von zehn Jahren verkaufen, fällt wahrscheinlich (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel) eine Spekulationssteuer auf den Gewinn an. Nach Ablauf dieser Frist von zehn Jahren ist der Verkauf endgültig steuerfrei.
Eine Ausnahme bilden übrigens Immobilien, die zum Betriebsvermögen gehören. Hier gilt die Spekulationsfrist nicht, und der Gewinn ist unabhängig von der Haltedauer immer steuerpflichtig.